Honorar

Honorar

Das Honorar für Ihren Steuerberater richtet sich nach der Vergütungsverordnung.

 

Die gerne vorab gestellte Frage, was die Erstellung einer Steuererklärung kosten wird, kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Ich möchte Ihnen trotzdem hier einen Überblick über das System der Vergütungsverordnung geben.

Grundsätzlich gilt:
Honorar = Gegenstandswert x Gebührensatz


Der Gegenstandswert ergibt sich aus Ihrem persönlichen Steuerfall und berücksichtigt somit Ihre finanzielle Situation. Der Gebührensatz ist ebenso wie der Gegenstandswert in der StBVV definiert und bestimmt einen Honorarrahmen, in dem sich der Steuerberater bewegen darf. Er wird in Bruchteilen der vollen Gebühr angegeben. Durch den Gebührensatz wird der individuelle Aufwand bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärungen oder Ihrer Buchhaltung berücksichtigt.


Ein Beispiel kann dies verdeutlichen. Für das Honorar für die Erstellung einer Finanzbuchhaltung wird der Jahresumsatz herangezogen. Nun kann ein Steuerpflichtiger einen Jahresumsatz von beispielsweise 50.000,- € mit ca. 20 Belegen monatlich erzielen, ein anderer legt dem Steuerberater bei gleichem Jahresumsatz jeden Monat 200 Belege vor. Im ersten Beispiel wird der Steuerberater sich am unteren Ende des Gebührenrahmens (Rahmen 2/10-12/10), im zweiten Beispiel jedoch eher in der Mitte bis etwas darüber bewegen.

Gegenstandswerte

Hier einige Beispiele für Gegenstandswerte:

Einkommensteuererklärung: 

     Summe der positiven Einkünfte

Bilanz:

     berichtigte Bilanzsumme

Einnahme-Überschuss-Rechnung:

     Summe der Einnahmen (oder höhere Ausgaben)

Ermittlung der einzelnen Einkünfte bei nichtselbständiger Arbeit,Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder
sonstigen Einkünften (z.B. Renten, Spekulationsgewinne):

     Summe der Einnahmen (oder höhere Werbungskosten)

Gewerbesteuererklärung:

     Gewerbeertrag

Umsatzsteuererklärung:

     10 % aller Entgelte (=Erlöse)

Buchführung:

     Jahresumsatz (oder wenn höher: Aufwand)

Gebührensätze

Einkommensteuererklärung: 

     1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr, Tabelle A

Bilanz:

     10/10 bis 40/10 der vollen Gebühr, Tabelle B

Einnahme-Überschuss-Rechnung:

     5/10 bis 30/10 der vollen Gebühr, Tabelle B

Ermittlung der einzelnen Einkünfte bei nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder
sonstigen Einkünften (z.B. Renten, Spekulationsgewinne):

     1/20 bis 12/20 der vollen Gebühr, Tabelle A

Gewerbesteuererklärung:

    1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr, Tabelle A

Umsatzsteuererklärung:

     1/10 bis 8/10 der vollen Gebühr, Tabelle A

Buchführung:

    2/10 bis 12/10 der vollen Gebühr, Tabelle C

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